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   OLG Düsseldorf, 27.06.2022 - 12 W 4/22   

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OLG Düsseldorf, 27.06.2022 - 12 W 4/22 (https://dejure.org/2022,34776)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.06.2022 - 12 W 4/22 (https://dejure.org/2022,34776)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. Juni 2022 - 12 W 4/22 (https://dejure.org/2022,34776)
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    GmbHG a.F. § 41 ; GmbHG a.F. § 64 ; ZPO § 114
    1. Die Voraussetzungen der Insolvenzreife gelten nach den Grundsätzen der Beweisvereitelung auch dann als bewiesen, wenn der Geschäftsführer die ihm obliegende Pflicht zur Führung und Aufbewahrung von Büchern und Belegen nach den §§ 238, 257 HGB, § 41 GmbHG verletzt hat und ...

  • rechtsportal.de

    GmbHG a.F. § 41 ; GmbHG a.F. § 64 ; ZPO § 114
    Nachweis der Insolvenzreife einer Gesellschaft bei Verletzung der Pflicht zur Führung und Aufbewahrung von Büchern und Belegen Versagung der Prozesskostenhilfe wegen schuldhafter Herbeiführung der Bedürftigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2022, 2276
  • NZI 2022, 946
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (23)

  • BGH, 27.03.2012 - II ZR 171/10

    Haftung des GmbH-Geschäftsführers bei Zahlungen nach Eintritt der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.06.2022 - 12 W 4/22
    Zu Lasten eines Geschäftsführers, der in der in § 64 Satz 1 GmbHG beschriebenen Lage der Gesellschaft Zahlungen aus dem Gesellschaftsvermögen leistet, wird vermutet, dass er dabei schuldhaft, nämlich nicht mit der von einem Vertretungsorgan einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu fordernden Sorgfalt gehandelt hat (vgl. nur BGH, Urt. v. 27.03.2012 - II ZR 171/10, Rn. 13, juris, m.w.N.).

    Als Ausgangspunkt des subjektiven Tatbestands des § 64 Satz 2 GmbHG reicht die Erkennbarkeit der Insolvenzreife aus, wobei die Erkennbarkeit als Teil des Verschuldens vermutet wird (BGH, Versäumnisurt. v. 19.06.2012 - II ZR 243/11, Rn. 10; Urt. v. 27.03.2012, a.a.O.; v. 15.03.2011 - II ZR 204/09, Rn. 38, jeweils zitiert nach juris).

    Wenn der Geschäftsführer erkennt, dass die GmbH zu einem bestimmten Stichtag nicht in der Lage ist, ihre fälligen und eingeforderten Verbindlichkeiten vollständig zu bedienen, hat er die Zahlungsfähigkeit der GmbH anhand einer Liquiditätsbilanz zu überprüfen (BGH, Urt. v. 27.03.2012, a.a.O., Rn. 15; v. 24.05.2005 - IX ZR 123/04, Rn. 16, juris).

    Der Geschäftsführer handelt fahrlässig, wenn er sich nicht rechtzeitig die erforderlichen Informationen und die Kenntnisse verschafft, die er für die Prüfung benötigt, ob er pflichtgemäß Insolvenzantrag stellen muss (BGH Versäumnisurt. v. 19.06.2012, a.a.O., Rn. 11 ff.; Urt. v. 27.03.2012, a.a.O., Rn. 15; Senat, Urt. v. 09.12.2021, I-12 U 23/21, Rn. 40, BeckRS 2021, 46841).

  • OLG Hamm, 23.08.1999 - 22 W 26/99

    Vorsätzliche Herbeiführung der Bedürftigkeit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.06.2022 - 12 W 4/22
    Wenn sich eine Partei ihres Vermögens in Kenntnis eines Prozesses und der damit verbundenen Prozesskosten entäußert, verdient sie keine Prozesskostenhilfe (vgl. BGH, Beschl. v. 21.09.2006 - IX ZB 305/05, Rn. 7, juris; Urt. v. 08.01.1959 - II ZR 195/57, NJW 1959, 884, 885; KG Berlin, Beschl. v. 24.01.2014 - 8 W 4/14, Rn. 2, juris; OLG Hamm, Beschl. v. 23.08.1999 - 22 W 26/99, Rn. 4, juris; Zöller/Schultzky, ZPO, 34. Aufl. 2022, § 115 Rn. 8).

    Dies ist mit dem Gebot der Sparsamkeit staatlicher Leistungen und der Subsidiarität der Prozesskostenhilfe nicht vereinbar (OLG Hamm, Beschl. v. 23.08.1999, a.a.O.; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 30.07.1985 - 16 WF 127/85, NJW-RR 1986, 799).

  • BGH, 19.06.2012 - II ZR 243/11

    Haftung des GmbH-Geschäftsführers: Pflicht zur laufenden Beobachtung der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.06.2022 - 12 W 4/22
    Als Ausgangspunkt des subjektiven Tatbestands des § 64 Satz 2 GmbHG reicht die Erkennbarkeit der Insolvenzreife aus, wobei die Erkennbarkeit als Teil des Verschuldens vermutet wird (BGH, Versäumnisurt. v. 19.06.2012 - II ZR 243/11, Rn. 10; Urt. v. 27.03.2012, a.a.O.; v. 15.03.2011 - II ZR 204/09, Rn. 38, jeweils zitiert nach juris).

    Der Geschäftsführer handelt fahrlässig, wenn er sich nicht rechtzeitig die erforderlichen Informationen und die Kenntnisse verschafft, die er für die Prüfung benötigt, ob er pflichtgemäß Insolvenzantrag stellen muss (BGH Versäumnisurt. v. 19.06.2012, a.a.O., Rn. 11 ff.; Urt. v. 27.03.2012, a.a.O., Rn. 15; Senat, Urt. v. 09.12.2021, I-12 U 23/21, Rn. 40, BeckRS 2021, 46841).

  • BGH, 16.03.2009 - II ZR 32/08

    Haftung des Geschäftsführers wegen Veranlassung einer die Masse schmälernden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.06.2022 - 12 W 4/22
    Entsprechend diesem Normzweck erfasst das Zahlungsverbot und die daran anknüpfende Haftung nicht nur Geldzahlungen, die der Geschäftsführer nach Eintritt der Insolvenzreife selbst vornimmt oder vornehmen lässt, sondern in weiter Auslegung des Begriffs der " Zahlung " insgesamt alle Maßnahmen des Geschäftsführers nach Insolvenzreife, die unter Bevorzugung einzelner Gläubiger zu einer Schmälerung des Gesellschaftsvermögens und damit der Insolvenzmasse führen (vgl. BGH, Urt. v. 16.03.2009 - II ZR 32/08, Rn. 12, juris).

    Überweisungen von einem kreditorisch geführten Konto - wie die hier streitgegenständlichen - stellen hierbei ebenso wie Abbuchungen im Wege der Lastschrift nach Abbuchungsauftrag oder Einziehungsermächtigung eine Zahlung in diesem Sinne dar (vgl. BGH, Urt. v. 16.03.2009, a.a.O.; Henssler/Strohn/Arnold, GesR, 5. Aufl. 2021, § 64 GmbHG Rn. 12).

  • BGH, 24.05.2005 - IX ZR 123/04

    Begriff der Zahlungsunfähigkeit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.06.2022 - 12 W 4/22
    Wenn der Geschäftsführer erkennt, dass die GmbH zu einem bestimmten Stichtag nicht in der Lage ist, ihre fälligen und eingeforderten Verbindlichkeiten vollständig zu bedienen, hat er die Zahlungsfähigkeit der GmbH anhand einer Liquiditätsbilanz zu überprüfen (BGH, Urt. v. 27.03.2012, a.a.O., Rn. 15; v. 24.05.2005 - IX ZR 123/04, Rn. 16, juris).
  • BGH, 27.10.2020 - II ZR 355/18

    Kompensation einer masseschmälernden Zahlung aus dem Vermögen einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.06.2022 - 12 W 4/22
    Abgesehen davon, dass Herr Kushan nach dem eigenen Vorbringen des Beklagten lediglich mit der Steuerberatung und Anmeldung zum Finanzamt beauftragt gewesen sein soll, wird von einem Geschäftsführer erwartet, dass er die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft laufend beobachtet (vgl. BGH, Urt. v. 27.10.2020 - II ZR 355/18, Rn. 53, juris).
  • BGH, 21.09.2006 - IX ZB 305/05

    Voraussetzungen der Änderung von Entscheidungen über Prozesskostenhilfe

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.06.2022 - 12 W 4/22
    Wenn sich eine Partei ihres Vermögens in Kenntnis eines Prozesses und der damit verbundenen Prozesskosten entäußert, verdient sie keine Prozesskostenhilfe (vgl. BGH, Beschl. v. 21.09.2006 - IX ZB 305/05, Rn. 7, juris; Urt. v. 08.01.1959 - II ZR 195/57, NJW 1959, 884, 885; KG Berlin, Beschl. v. 24.01.2014 - 8 W 4/14, Rn. 2, juris; OLG Hamm, Beschl. v. 23.08.1999 - 22 W 26/99, Rn. 4, juris; Zöller/Schultzky, ZPO, 34. Aufl. 2022, § 115 Rn. 8).
  • OLG Düsseldorf, 09.12.2021 - 12 U 23/21

    Ansprüche aus Geschäftsführerhaftung Ersatz von Zahlungen nach Eintritt der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.06.2022 - 12 W 4/22
    Der Geschäftsführer handelt fahrlässig, wenn er sich nicht rechtzeitig die erforderlichen Informationen und die Kenntnisse verschafft, die er für die Prüfung benötigt, ob er pflichtgemäß Insolvenzantrag stellen muss (BGH Versäumnisurt. v. 19.06.2012, a.a.O., Rn. 11 ff.; Urt. v. 27.03.2012, a.a.O., Rn. 15; Senat, Urt. v. 09.12.2021, I-12 U 23/21, Rn. 40, BeckRS 2021, 46841).
  • OLG Dresden, 02.08.2018 - 4 W 598/18

    Zurechnung eines überschüssigen Gerichtskostenvorschusses als fiktives Vermögen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.06.2022 - 12 W 4/22
    Wenn - wie hier - nicht nur mit der Möglichkeit eines Gerichtsverfahrens gerechnet werden muss, sondern vielmehr die Einleitung eines solchen erkennbar beabsichtigt ist, dann hat eine Partei vernünftige Vorsorgemaßnahmen zu treffen, ihre Rechtsverteidigung in dem beabsichtigten Prozess aus eigenen Mitteln bestreiten zu können (OLG Dresden, Beschl. v. 02.08.2018 - 4 W 598/18, Rn. 14, juris).
  • OLG Karlsruhe, 30.07.1985 - 16 WF 127/85

    Vermögensminderung; Prozeßführungskosten; Prozeßkostenhilfe; Unvermögen zur

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.06.2022 - 12 W 4/22
    Dies ist mit dem Gebot der Sparsamkeit staatlicher Leistungen und der Subsidiarität der Prozesskostenhilfe nicht vereinbar (OLG Hamm, Beschl. v. 23.08.1999, a.a.O.; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 30.07.1985 - 16 WF 127/85, NJW-RR 1986, 799).
  • BGH, 08.01.1959 - II ZR 195/57

    Rechtsmittel

  • KG, 24.01.2014 - 8 W 4/14
  • BGH, 06.05.2021 - IX ZR 72/20

    Insolvenz, Vorsatzanfechtung, Gläubigerbenachteiligungsvorsatz

  • BGH, 13.07.2021 - II ZR 84/20

    Sammelklage-Inkasso nach Insolvenz von Air Berlin zulässig

  • BGH, 06.06.1994 - II ZR 292/91

    Haftung des GmbH-Geschäftsführers wegen Verschulden bei Vertragsschluß; Aufgabe

  • BGH, 08.06.2004 - VI ZB 49/03

    Umfang der Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Erörterungstermin

  • BGH, 25.07.2005 - II ZR 390/03

    Umfang der Schadensersatzpflicht des GmbH-Geschäftsführers wegen

  • BGH, 15.03.2011 - II ZR 204/09

    Insolvenzverschleppung: Verjährung des Anspruchs auf Ersatz des

  • BGH, 24.01.2012 - II ZR 119/10

    Gläubigerantrag auf Insolvenzeröffnung über das Vermögen einer GmbH: Nachweis der

  • BGH, 12.03.2007 - II ZR 315/05

    Umfang des Schadensersatzanspruchs wegen Konkursverschleppung

  • BGH, 23.01.2018 - II ZR 246/15

    GmbH: Umqualifizierung einer als Darlehen gewährten Gesellschafterhilfe in eine

  • OLG Düsseldorf, 09.02.2022 - 12 U 54/21

    1. Bei einem Start-Up Unternehmen müssen im Rahmen der Überschuldungsprüfung die

  • BGH, 15.11.2018 - IX ZR 81/18

    Feststellung der Zahlungsunfähigkeit hinsichtlich Entbehrlichkeit der Aufstellung

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